Wann und wie Verzugszinsen berechnet werden

Verzugszinsen entschädigen den Gläubiger für die Verspätung: Sie laufen Tag für Tag auf den offenen Betrag, ab Verzugseintritt bis zur Zahlung. Es sind einfache Zinsen: Betrag × Zinssatz × Tage ÷ 365.

In Deutschland legt § 288 BGB den Satz fest: fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung neun Punkte. Die Bundesbank veröffentlicht den Basiszinssatz zum 1. Januar und 1. Juli. Ohne Mahnung tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein.

Beispiel: Eine Rechnung über 5.000 Euro, fällig am 31. Januar und bezahlt am 30. Juni, ist 150 Tage im Verzug; bei 10 % im Jahr betragen die Zinsen 205,48 Euro. Unternehmen können zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro verlangen.

Häufige Fehler

  • Den Fälligkeitstag mitzählen: Die Zinsen beginnen am Tag danach.
  • Bei Geschäften zwischen Unternehmen nur fünf statt neun Punkte über dem Basiszinssatz ansetzen.
  • Zinseszinsen berechnen: Verzugszinsen auf bereits aufgelaufene Zinsen sind grundsätzlich nicht zulässig.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der aktuelle Verzugszins?

Er ergibt sich aus dem Basiszinssatz der Bundesbank, der halbjährlich angepasst wird, plus 5 oder 9 Prozentpunkten. Trage den so ermittelten Satz in das Zinsfeld ein.

Ist eine Mahnung nötig?

Nicht immer: Ist ein Zahlungstermin nach dem Kalender bestimmt, tritt Verzug mit seinem Ablauf ein; sonst spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang, bei Verbrauchern nur, wenn die Rechnung darauf hinweist.

Was, wenn sich der Basiszinssatz während des Verzugs ändert?

Dann rechnet man jeden Zeitraum mit seinem Satz und addiert. Dieser Rechner nutzt einen einzigen Satz; bei langem Verzug rechne je Halbjahr einmal.

So funktioniert diese Berechnung

Verzugstage = Zahlungsdatum − Fälligkeit. Zinsen = Betrag × Zinssatz ÷ 100 × Tage ÷ 365 (oder 360). Gesamtbetrag = Betrag + Zinsen. Zinsen pro Tag = Betrag × Zinssatz ÷ 100 ÷ 365.